Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er setzt sich zu Beginn der 17. Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen Anzahl über Landeslisten gewählten Abgeordnete zusammen. Hinzu kommen 24 Überhangmandate, insgesamt sind es also 622 Mitglieder.
Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Die parlamentarische Arbeit eines Bundestagsabgeordneten ist recht vielfältig und in die Berliner Sitzungswoche und sitzungsfreie Wochen aufgeteilt.
Der Bundestag deckt eine Fülle an verschiedenen Themen ab. Deshalb hat er thematische Ausschüsse eingerichtet, in denen die Themen von fachkundigen Abgeordneten aller Fraktionen vertieft beraten werden. Auch in den Ausschüssen des Bundestages wird sehr arbeitsteilig gearbeitet, denn nicht alle können sich gleichzeitig um alle Details kümmern. Besonders im Haushaltsausschuss kommt deshalb den Berichterstattern eine besondere Bedeutung zu.