Abgeordnete verstehen ihre Forderung nach weniger Schulden und mehr Bildung nicht als Aufstand gegen die „Alten“
VON SIBYLLE QUENETT
Berlin - Parteiübergreifend wollen 49 jüngere Abgeordnete im Bundestag das Grundgesetz ändern, um mehr Generationengerechtigkeit durchzusetzen. Sie kritisieren in einem Entwurf, der bislang noch vertraulich behandelt wird, die hohe Staatsverschuldung, zu niedrige Investitionen in Bildung und Forschung und die Umweltzerstörung. Deshalb wollen sie den Artikel 20 um den Satz ergänzen: „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“ Außerdem soll in Artikel 109 festgeschrieben werden, dass der Staat nicht mehr so viele Schulden machen kann.
Zu den Initiatoren zählen die SPD-Abgeordneten Sabine Bätzing (30) und Marco Bülow (33), Anna Lührmann (21) und Alexander Bonde (30) von den Grünen, der FDP-Mann Daniel Bahr (28) und der CDU-Abgeordnete Jens Spahn (24). Aber auch der 65 Jahre alte Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) unterstützt den Vorstoß. Ursprünglich wollte die Gruppe, die im Laufe der Zeit Zulauf erhalten hat, ihr Konzept erst nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen vorstellen.
Den Mitgliedern ist es wichtig, sich gemeinsam auf einen Antrag zu einigen. Sie legen Wert darauf, dass es nicht um einen Kampf „Jung gegen Alt“ gehe. Innerhalb der SPD-Fraktion hat sich gegen die Initiative allerdings bereits Widerstand angekündigt. Unter anderem Florian Pronold (32) und Christine Lambrecht (39) kritisierten in einem Brief an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering den Vorstoß.
Die Idee zu der Verfassungsänderung geht auf die „Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen“ zurück, die vor gut anderthalb Jahren alle Parlamentarier anschrieb, um auf das Problem der fehlenden Generationengerechtigkeit aufmerksam zu machen. Weizsäcker ist zugleich im wissenschaftlichen Beirat, einige der Initiatoren sind Mitglieder der Stiftung.
KOMMENTAR
Um die Zukunft
VON SIBYLLE QUENETT
Die Generationengerechtigkeit ist in diesem Land nicht mehr gewährleistet. Der Hinweis, die Deutschen entschieden sich zu oft gegen Nachwuchs, führt allein nicht weiter. Es geht längst nicht nur um ein Umsteuern in der Finanzierung der Sozialsysteme, sondern vor allem um den rasant wachsenden Schuldenberg, der allen Kindern schon bei der Geburt in die Wiege gelegt wird. Deshalb ist die Initiative jüngerer Abgeordneter richtig, das Thema im Grundgesetz zu verankern.
Dass sich junge Parlamentarier parteiübergreifend zusammengefunden haben, verwundert angesichts der Probleme nicht. Es gelten die Gesetze der Mathematik, und die sind bekanntlich unideologisch. Doch ob sie Erfolg haben werden, steht in den Sternen. Für eine Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Außerdem verlangt mehr Zukunftsgerechtigkeit zwangsläufig Verzicht in der Gegenwart. Aber die Diskussion muss geführt werden. Andernfalls werden vor allem künftige Leistungsträger immer öfter ihr Heil im Ausland suchen. Und daran kann auch keinem Rentner gelegen sein.