Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) sind in den Genuss von Beihilfen gekommen, für die keine Rechtsgrundlage besteht. BKA-Bedienstete, die aus der Zentrale in Wiesbaden und aus dem rheinischen Meckenheim in die Hauptstadt versetzt wurden, erhielten im vergangenen Jahr zusammen fast 800 000 Euro, in diesem Jahr über 900 000. Zur Begründung dieser Leistungen zog das Bundesinnenministerium das Dienstrechtliche Begleitgesetz und das Bonn-Berlin-Gesetz heran, das den Umzug von Bundesbeamten von Bonn nach Berlin regelt - obwohl das BKA darin nicht aufgeführt ist. "Sehr bedenklich" findet es der Grünen-Abgeordnete Alexander Bonde, Mitglied des Haushaltsausschusses des Bundestages, dass ausgerechnet die Gesetzeshüter Gesetze derart zum eigenen Vorteil auslegen". Parallel zu einem Beschluss des Haushaltsausschusses hat das Bundesinnenministerium reagiert - und erklärt, dass diese Anwendung" mit einem Erlass vom 24.10. 2006 gestoppt" sei.