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PM (27.09.2006): Zeit für Widerstand: Energiekonzerne kündigen Atomkonsens



Als „Provokation“ und „Aufkündigung des Atomkonsenses“ bewertet der grüne Bundestagsabgeordnete Alexander Bonde das gestrige Schreiben des Atomkraftbetreibers RWE an die Bundesregierung. RWE versucht mit Unterstützung der anderen Atomstromkonzerne einen Bruch des Ausstieggesetzes herbeizuführen und gegen das geltende Recht Übertragungen von Reststrommengen auf alte Schrott-Reaktoren zu erwirken. Das gleiche Anliegen verfolgt auch die EnBW.

Bonde: „Das Ziel von RWE und EnBW ist klar erkennbar: Die Energiekonzerne wollen ihr dreckiges Geschäft um jeden Preis verlängern. Die völlig ungelöste Entsorgung des verstrahlten Atommülls, die Gefährdung der Bevölkerung durch offensichtliche Sicherheitsmängel und der mangelnde Schutz vor Terroranschlägen gegen Atomreaktoren scheren die Herren Atommanger einen Dreck.

Große Mehrheiten der Bevölkerung lehnen die Atomkraft aus guten Gründen ab. Wenn die Atomindustrie meint dieser Mehrheit den verstrahlten Fehdehandschuh hinwerfen zu müssen, dann muss das mit Widerstand beantwortet werden. Die Menschen in Südbaden haben der Atomindustrie bereits in Sachen Wyhl ihre Bereitschaft zum Widerstand gezeigt: es ist wieder Zeit dafür!

Da sich die Energiekonzerne nur um den eigenen Profit kümmern gibt es für jeden auch eine ganz einfache Antwort: sich ihrem Geschäft entziehen und zu Anbietern wechseln, die keine Atomkraft verwenden. Es gibt viele Anbieter, die atomfreien, ökologisch verträglichen und trotzdem finanziell günstigen Strom anbieten. Ich fordere die Menschen auf zu solchen Anbietern zu wechseln und die Atomkonzerne und ihre Töchterfirmen auf ihrem Atomstrom sitzen zu lassen!“


Hintergrund:
Der gestern gestellt Antrag des Essener Energiekonzerns RWE auf eine vierjährige Verlängerung der Laufzeit, des ältesten in Deutschland noch betriebenen Atomreaktors Biblis A verstößt gegen das Atomgesetz.

Der geltende Atomkonsens schreibt genau vor, wie Reststrommengen von älteren AKWs auf jüngere (!) übertragen werden dürfen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Übertragung von Strommengen des AKWs Mühlheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis A. Im Atomkonsens wurde zwischen der Bundesregierung und AKW-Betreibern aus Sicherheitsgründen genau festgelegt, auf welche Atomkraftwerke die Reststrommengen des AKWs Mühlheim-Kärlich übertragen werden dürfen. Biblis A ist nicht genannt. Demnach verbietet das Atomgesetz eine Übertragung auf Biblis A ausdrücklich. RWE handelt grobfahrlässig, denn den Kraftwerksbetreibern ist bewusst, dass Biblis A nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen genügt. Es gibt zum Beispiel keine unabhängige Notstandswarte, von wo aus im Notfall der Reaktor gesteuert werden könnte. Der Weiterbetrieb ist trotz einiger baulicher Nachrüstungen nur unter der Voraussetzung geduldet worden, dass 2008 der Betrieb eingestellt wird. Darüber hinaus ist RWE auch die besondere Verwundbarkeit des AKWs bekannt, die durch terroristische Flugzeugabstürze herbeigeführt werden könnten.

Neben RWE hat auch der deutsche Energieversorger EnBW angekündigt eine längere Laufzeit für das Atomkraftwerk Neckarwestheim I zu beantragen.

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