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StN (14.11.2006): Gelder für Berlin-Umzug großzügig verteilt


Haushaltsexperten erheben schwere Vorwürfe gegen den Bund

Berlin - Auch wenn die Bundesregierung offiziell das geltende Bonn-Berlin-Gesetz nicht in Frage stellt, wächst der Druck, die in Bonn verbliebenen Ministerien in die Hauptstadt zu verlagern. Daran trägt auch der Bund selbst eine gewisse Schuld. VON NORBERT WALLET Berliner Redaktion Die Haushälter von Union, SPD und Grünen erheben den Vorwurf, der Bund habe viel zu großzügig die Segnungen des Umzugsgesetzes an Bundesbeamte verteilt. Der CDU-Politiker Michael Luther nimmt nun für die Fachpolitiker in Anspruch, Ausgaben, "die sich über die Jahre auf einen zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag addiert hätten, verhindert zu haben".

Darum geht es: Das Bonn-Berlin-Gesetz regelt sehr präzise, welche Ministerien und Behörden im Zuge der Hauptstadt-Entscheidung zu Gunsten Berlins umziehen mussten. Diese Liste findet in einer Erklärung der Föderalismuskommission eine Ergänzung, die aufzählt, welche Behörden in die neuen Bundesländer wechseln sollen. Dazu gibt es ein Begleitgesetz. Es sieht vor, dass vom Umzug betroffene Bundesbeamte in den Genuss etwa von Umzugsbeihilfen, Trennungsgelder oder Kostenerstattungen für Familienheimfahrten kommen. Das genau ist nun der Streitpunkt. Die Haushaltspolitiker sind der Meinung, dass ausschließlich Beamte jener Behörden das Recht auf diese Leistungen haben, die ausdrücklich in den Gesetzestexten erwähnt sind. Der Bund ist in seiner Praxis allerdings wesentlich kulanter gewesen. Zusätzlich zu dem festgelegten Personenkreis sind auch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes bedacht worden. Nach unwidersprochenen Berichten belaufen sich die Zahlungen an rund 800 BND-Mitarbeiter auf rund 15 Millionen Euro. Nach Informationen unserer Zeitung sind solche Sonderhilfen aber auch an Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz geflossen. Das haben Vertreter des Bundesinnenministeriums auf einer Sitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag vergangener Woche auf Nachfragen der Abgeordneten einräumen müssen. Für den grünen Haushälter Alexander Bonde handelt es sich um "Zahlungen ohne Rechtsgrundlage". Das Begleitgesetz gelte nur dort, wo im Gesetz "Institutionen und Ministerien im Zusammenhang mit dem Regierungsumzug explizit genannt" seien. Neue Entscheidungen über die Umstrukturierung der Sicherheitsbehörden hätten damit nichts zu tun. Die Bundesregierung hat das offenbar ganz anders gesehen. Die berief sich gegenüber den Abgeordneten zunächst auf "die gängige Staatspraxis", schob dann die Auffassung nach, dass sehr wohl ein direkter Bezug zur Hauptstadt-Entscheidung bestehe. Nun aber hat die Koalition die unter der rot-grünen Vorgängerregierung begonnene Praxis per Erlass gestoppt.

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