Debatte über Grundgesetzänderung
Es geht in der Bundespolitik um Kinderrechte, aber nicht nur. Der Koalitionspartner SPD macht sich Sorgen, auch die Opposition empfindet es „als harten Schlag“, dass die Unionsfraktion einen Grundsatzbeschluss gegen jede Erweiterung des Grundgesetzes gefasst haben soll.
Gestern kam noch einmal Bewegung in das Thema Kinderrechte. Nachdem Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den SPD-Vor stoß zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz bereits zurückgewiesen hatten, äußerte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) „Sympathie für den Gedanken“. Zwar hätten die Grundrechte in der Verfassung auch Gültigkeit für Kinder. Aber in der Kindheit müsse das Recht auf Förderung und eine gewaltfreie Erziehung besonders geschützt sein, sagte sie. Von der Leyen wird am Mittwoch an einem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Länder-Ministerpräsidenten teilnehmen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck hatte jüngst einen Sieben-Punkte-Plan zum Kinderschutz vorgelegt, der eine Ver fas sungs änderung für eine „gewaltfreie Erziehung“ und „den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“ enthält. „Die Verfassung unter Denkmalschutz zu stellen, wird sie auf Dauer schwächen“, kritisierte der Sprecher der jungen Bundestagsabgeordneten, Peter Friedrich (SPD), den Union-Grundsatzbeschluss. Ihm wie auch Alexander Bonde (Grüne) geht es um mehr: Denn der CDU/CSU-Beschluss, jede Erweiterung der Staatsziele in der Verfassung künftig abzulehnen, betrifft viele Bereiche – Sport, Kultur und die Aufnahme von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit ins Grundgesetz. Dafür werben junge Abgeordnete seit Langem. Initiiert von den unter 40-Jährigen im Bundestag wurde darüber Anfang Oktober im Parlament beraten. 2008 sollte dazu eine große Anhörung stattfinden. Ziel war es, im Grundgesetz zu verankern, dass der Staat stärker die Interessen künftiger Generationen schützen müsse. Daraus wird nun wohl nichts mehr werden.
Von Hagen Strauß