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Pressemitteilung (05.12.2008): Integrierte Waldorfschule Emmendingen: Bundesgesetz vor Landesentscheidung


Bonde fordert Rau auf, seine Entscheidung zu überdenken

Der Emmendinger Grünen-Bundestagsabgeordnete Bonde kritisiert abermals die Entscheidung von Landesbildungsminister Rau, die Genehmigung der integrativen Waldorfschule Emmendingen zum Ende des Jahres zurückzuziehen. Bonde: „Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist ein Ort, wo Anderssein täglich erlebt und gegenseitiges Anerkennen ständig erprobt und erfahren wird. Eine Grundhaltung, die in unserer Gesellschaft auf alle Bereiche übertragen werden sollte.“

Bondes neue Argumente: Ein Medienbericht, ein Bundestagsbeschluss und die Vereinten Nationen.

Gestern Abend berichtete das ARD-Magazin „Kontraste“ unter dem Titel: „Ausgrenzung – Keine freie Schulwahl für behinderte Kinder“ über die Emmendinger Integrative Waldorfschule. Kontraste kommt zu dem Schluss, dass das Abschieben der behinderten Kinder in eine Sonderschule gegen Völkerrecht verstoße, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.

Gestern Nachmittag beschloss der Bundestag die Gesetzesvorlage zur nationalen Umsetzung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen. Diese soll die nationale Gesetzgebung regeln, um Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anzuerkennen. Ein gesetzlicher Umsetzungsauftrag wird von der Bundesregierung und Baden-Württemberg jedoch nicht anerkannt. Kontraste zitiert Georg Wacker (CDU), Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg: „Die UN-Konvention macht an keiner Stelle Vorgaben in wie weit die Länder verpflichtet werden, bestimmte Systeme umzusetzen.“

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verpflichtet im englischsprachigen Original jedoch ganz eindeutig die Unterzeichnerstaaten zur Errichtung eines inklusiven Schulsystems, in dem der gemeinsame Unterricht von SchülerInnen mit und ohne Behinderungen der Regelfall ist: „States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels (…)”. Auf Deutsch: “Staatsgesellschaften sollen ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen garantieren.“ Inklusion bedeutet eine Vielfalt von Unterrichtsmethoden und individualisierten Lernangeboten, die es ermöglichen, auf die Bedürfnisse aller Kinder, auf ihre individuellen Interessen, Fähigkeiten und ihr jeweiliges Lerntempo angemessen einzugehen.

Bonde: „In der Emmendinger Integrativen Waldorfschule ist diese Vision schon heute Realität. Das Konzept eines gemeinsamen Lernens behinderter und nicht behinderter Kinder hat sich hier äußerst erfolgreich entwickelt und bestätigt. Rau sollte diese Entscheidung, die auf einer bald veralteten Gesetzeslage beruht, noch einmal überdenken. Vor Gericht könnten Sozialverbände und Eltern das ratifizierte Gesetz als Argument benutzen, denn Bundesgesetze stehen über Landesentscheidungen.“

Beschluss und Entschliessung

Kontraste-Beitrag

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