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Focus (11.04.2009): Blackbox Bankenrettung


Anwälte formulieren die Finanzmarkt-Gesetze, Rechnungsprüfer dürfen gar nicht und Abgeordnete nur begrenzt kontrollieren. Trotzdem unterliegt alles strikter Geheimhaltung.

Auszug:

Sie kontrollieren den Umgang der Bundesregierung mit Deutschlands Banken und damit den größten Etatposten, den es jemals in der deutschen Geschichte gegeben hat: den Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Stützung von Kreditinstituten und Versicherungen. Volumen: 480 Milliarden Euro - fast das Doppelte des jährlichen Bundeshaushalts.

Viel zu melden haben die Parlamentarier - allesamt gestandene Haushaltsund Finanzpolitiker - allerdings nicht. (...) Das Bankenrettungsgesetz gibt dem von seinem Staatssekretär Jörg Asmussen geführten Lenkungsgremium des staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) die alleinige Kompetenz, Hilfen an Finanzinstitute zu bewilligen.

"Beamte entscheiden damit freihändig über Milliardensummen, die weit über das hinausgehen, was der Bund in einem Jahr ausgibt" , kritisiert der Grünen-Haushaltsexperte Alexander Bonde. "Wenn die Regierung wie bei der Bankenrettung nicht auf eine Entscheidung des Bundestags angewiesen ist, läuft die parlamentarische Kontrolle ins Leere."

Ausgebremst werden nicht nur die Abgeordneten. Der Bundesrechnungshof beispielsweise darf zwar den Einsatz von Bleistiften in der Bundesverwaltung auf ihre Effizienz hin überprüfen. Die Beteiligung des Bundes an Banken sowie die Übernahme von Risiken der Kreditinstitute in zweistelliger Milliardenhöhe zu Lasten der Steuerzahler sind für die Rechnungsprüfer tabu. Das steht so ausdrücklich im Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das die Abgeordneten im Oktober des vergangenen Jahres in nur einer Woche beraten und abnicken mussten.

Formuliert hat das Werk weitestgehend die Frankfurter Deutschlandzentrale der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields im Auftrag der Bundesregierung an Stelle der eigentlich dazu berufenen 2000 Beamten im Finanzministerium.

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