Zur Ankündigung der Regierung, zentrale Anforderungen an Investitionsprojekte aus dem Konjunkturpaket II zu streichen, erklären Kerstin Andreae, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, und Alexander Bonde, Sprecher für Haushaltspolitik:
Bisher dürfen Bundesmittel nur fließen, wenn sie zusätzliche Investitionen finanzieren (Zusätzlichkeit). Ohne Sanktionsmöglichkeiten wird diese Bedingung de facto aufgehoben. Dies ist ein übler Kuhhandel. Union und FDP haben die Länderstimmen für ihre Steuergeschenke an Hoteliers und Wohlhabende teuer erkauft: Die Bundesregierung gibt ihre Sanktionsmöglichkeiten gegen eine falsche Verwendung der Konjunkturmittel aus der Hand. Das Konjunkturpaket II verkommt zur allgemeinen Budgethilfe für die Länder. Der Finanzminister sitzt statt am Kabinettstisch offenbar nur noch am Katzentisch.
Mit dieser Entscheidung beraubt sich die Bundesregierung ihres letzten ohnehin schon fragilen Arguments, die dramatische Verschuldung mit Wachstumsimpulsen zu rechtfertigen. Verschuldung ohne zusätzliches Wachstum ist das traurige Ergebnis dieser Politik. Die Entscheidung der Bundesregierung belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen schwer, die auf zusätzliche Aufträge gehofft hatten. So gefährdet die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung Tausende von Arbeitsplätzen.
Die Aufhebung der Zusätzlichkeit ist nach der intransparenten Gestaltung des Investitions- und Tilgungsfonds ein weiterer Schritt, die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Parlaments über die legale Verwendung der Konjunkturmittel auszuhebeln. Die Bundesregierung will offenbar verhindern, dass ihre verfehlte Konjunkturpolitik ans Licht der Öffentlichkeit kommt.