Als neuer Berichterstatter für den Einzelplan des Bundesfinanzministeriums im Haushaltsausschuss des Bundestages bin ich seit kurzem auch zuständig für den Zoll. Mit seinen bundesweit rund 35.000 Mitarbeitern erledigt er eine Vielzahl verschiedener Aufgaben. Viele dieser Aufgaben bekommt man kaum mit. Dennoch sind sie unverzichtbar, um einen geregelten internationalen Handel und die Einhaltung von Zoll- und Steuervorschriften zu gewährleisten. Der Zoll trägt damit auch erheblich zu den Einnahmen des Bundes und der Europäischen Union (die den Großteil der Einnahmen durch Zölle bekommt) bei.
Neben Kontrollen an den Außengrenzen der EU, der Erhebung von Zöllen (inklusive der Erfassung und Bearbeitung von Ein- und Ausfuhren) führt der Zoll auch die Vollstreckung (also das Eintreiben von Nicht-Bezahlten Rechnungen, Rückzahlungen etc.) für Bundesinstitutionen (vom Zoll selbst bis hin zu den Sozialversicherungen und die Bundesanstalt für Arbeit) durch. Hinzu kommt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die die korrekte Anmeldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitserlaubnisse und die Einhaltung von Mindestlohnregelungen kontrolliert.
Um mir die vielfältigen Aufgabenbereiche des Zolls näher erklären zu lassen, habe ich 2 Tage lang die verschiedene Bereiche besucht und mir von den Beteiligten die Arbeitsweise und den Berufsalltag schildern und zeigen lassen. Begleitet wurde ich u.a. vom Referatsleiter für Zoll-Organisation im Bundesfinanzministerium, Walter Lengert und den beiden Stellvertretenden Vorstehern der Hauptzollämter Lörrach und Singen, Peter Kraus und Dr. Michael Winkeler.
Programm:
I. Hauptzollamt Lörrach:
1) Zollamt Appenweier
- Vorstellung des Binnenzollamts
- Bearbeitung Ein- und Ausfuhr
2) Sachgebiet E / Finanzkontrolle Schwarzarbeit- Standort Offenburg
- Bundeszollverwaltung, Aufgaben und Organisation
- Aufgaben und Struktur eines Hauptzollamtes
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise
3) Sachgebiet Vollstreckung -, Freiburg
- Aufgaben und Organisation des Sachgebiets Vollstreckung
II. Hauptzollamt Singen:
4) Sachgebiet C (Kontrollen) - Zollschiffsstation Konstanz / Bodenseeüberwachung
- Fahrt mit Zollbooten
- Information über Ausübung grenzpolizeilicher Aufgaben, Auswirkung Schengenregelung Schweiz
- Überblick über Überwachungstätigkeit (Zoll, Grenzpolizei, Umweltschutz) & Seenothilfe
- Kontrolltätigkeit zur Bekämpfung von Steuerflucht und Geldschmuggel
5) Grenzübergang Bietingen (D-CH)
- Aufgaben / Service-Leistungen der Zollverwaltung
- Abläufe im deutsch-schweizerischen Gemeinschaftszollamt
Pressemitteilung vom 08. September 2008:
Bundestagsabgeordneter Alexander Bonde zu Gast beim Zoll
Alexander Bonde, (MdB, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg und haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion) und Abteilungsdirektor Walter Lengert (Bundesministerium der Finanzen) informierten sich am 4. und 5. September 2008 bei mehreren Dienststellen der Hauptzollämter Lörrach und Singen über die Aufgaben der Bundeszollverwaltung.
Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach besuchten MdB Bonde und Abteilungsdirektor Lengert am 4. September 2008 zunächst das Zollamt Appenweier, um sich über die Tätigkeiten eines Binnenzollamtes zu informieren.
Die Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellte Zollamtsrat Jürgen Harbers am Standort Offenburg des Hauptzollamtes Lörrach vor. Seit 1991 bekämpft die Zollverwaltung Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Im Jahr 2004 wurde die bundesweite Zuständigkeit unter dem Dach des Zolls zusammengeführt. Mittlerweile sind rund 6.500 Zöllnerinnen und Zöllner erfolgreich im Einsatz und kontrollieren regelmäßig auf Baustellen, in Restaurants, in Reinigungsbetrieben und in anderen Branchen. Dabei stehen Verstöße, wie das Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung, die Illegale Beschäftigung von Ausländern, der Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug sowie Lohndumping im Baugewerbe im Fokus der Ermittler.
Abteilungsdirektor Lengert informierte den Obmann der Grünen im Haushaltsausschuss vor Ort über die vielseitigen Aufgaben und die Organisation der Bundeszollverwaltung. Die Aufgaben des Hauptzollamts Lörrach stellte der Vertreter des Vorstehers, Oberregierungsrat Peter Kraus, vor.
Zolloberamtsrat Harald Singler stellte schließlich die Aufgaben der Vollstreckungsstelle in Freiburg vor. Die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung sichern die Leistungsfähigkeit des Staates, indem sie dem Staat zustehende Einnahmen bei säumigen Schuldnern beitreiben. Neben den Steuerforderungen der Zollverwaltung wird die Vollstreckungsstelle dabei auch als Dienstleister für andere Bundesbehörden und bundesunmittelbare Körperschaften, wie der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen oder der Berufsgenossenschaften tätig. In Baden-Württemberg gibt es zwei zentrale Vollstreckungsstellen mit Sitz in Freiburg für Baden und Reutlingen für Württemberg. Von diesen wurden 2007 insgesamt rund 370.000 Vollstreckungsfälle bearbeitet. Die 180 Beschäftigten trieben Forderungen in Gesamthöhe von rund 80 Millionen Euro bei.
Am 5. September 2008 waren MdB Bonde und Abteilungsdirektor Lengert zu Gast im Bezirk des Hauptzollamts Singen. Nach der Besichtigung der Zollschiffstation Konstanz informierte Zolloberamtsrat Karl Möhringer beim Zollamt Bietingen über die Aufgaben eines Grenzzollamtes. Außerdem erläuterte er die Mitwirkung der Zolldienststellen beim Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke. Waren, die außerhalb der EU wohnhafte Personen in Deutschland einkaufen und anschließend selbst ausführen, werden von der Umsatzsteuer entlastet. Die ordnungsgemäße Ausfuhr wird durch den Zoll bestätigt. Gerade in der Grenzregion zur Schweiz ist diese Steuervergünstigung ein zusätzlicher Kaufanreiz für Kunden aus dem Nachbarland. Insgesamt 6,4 Millionen „Ausfuhrkassenzettel“ haben Zollbeamte an Zollämtern in Baden-Württemberg im Jahr 2007 bestätigt.
Die Auswirkungen des Schengen-Beitritts der Schweiz erläuterte Zollamtsrat Johannes Gertis vom Hauptzollamt Singen. Sobald die Schweiz dem Schengener Übereinkommen beitritt, finden keine Personenkontrollen mehr statt. Die Zollverwaltung ist davon nur bedingt betroffen, da für sie nur die von der Bundespolizei übertragenen grenzpolizeilichen Personenkontrollen im Reiseverkehr wegfallen. Die Zollverwaltung wird deshalb weiterhin die nach den Zollvorschriften erforderlichen Warenkontrollen an den Grenzübergängen bedarfsgerecht durchführen und Serviceleistungen nach den Bedürfnissen des Handels und der Wirtschaft sowohl im gewerblichen Waren- als auch im nichtkommerziellen Reiseverkehr erbringen.